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Mobilnotruf

Ansprechpartner

Hausnotruf-Dienst

Christian Klöpper
Yvonne Thater
Detlef Haake

E-Mail
Tel: 05702-2470

DRK Petershagen/Lahde
Hausnotrufdienst
Nienburger Straße 37 d
32469 Petershagen

Besetzung Notrufzentrale:
jederzeit rund um die Uhr

Erreichbarkeit Beratung /
Verwaltung:

Mo. - Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
 

Unser Mobil-Notruf-Gerät - Sicherheit überall

Mobilität und Sicherheit gehören zusammen. Der DRK-Mobilruf bietet nicht nur moderne Kommunikationstechnik, sondern professionelles Notfallmanagement auf dem neuesten Stand.

Mit einer Mobilruflösung vom DRK schöpfen Sie das heute verfügbare Maximum an Sicherheit zuhause und bei all Ihren Freiluft-Aktivitäten aus.

Mit Satelliten-Ortung und dem professionellen 24-Stunden-Notfallmanagement Ihrer DRK-Notrufzentrale sind Sie jederzeit nur einen Knopfdruck von schnellstmöglicher Hilfe entfernt.

Satelliten-Ortung ermöglicht dies, wenn Sie z.B. nach einem Unfall an einem abgelegenen Ort nicht mehr selbst sprechen und Ihren Standort beschreiben können.

Der DRK-Mobilnotruf. Unser Angebot für alle...

  • die gern auf Knopfdruck mit einer Notrufzentrale verbunden sein möchten
  • die Wert auf einfache Bedienung legen
  • die ihren Angehörigen und Freunden ein sicheres Gefühl geben möchten, wenn sie unterwegs sind
  • Frischluftfans, die auch im hohen Alter nicht auf „ihre große Runde“ verzichten wollen
  • Aktive, die ein Leben lang mobil bleiben möchten
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die aktiv und mobil bleiben wollen
  • Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die ihre Sicherheit nicht dem Zufall überlassen können: Förster, Landwirte, Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten …

Kostenübernahmemöglichkeiten für den Hausnotruf

  • Die Pflegekasse zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit und Zuordnung eines Pflegegrades einen Zuschuss, wenn der/die Pflegebedürftige die meiste Zeit des Tages allein lebt und eine Notsituation eintreten kann.

  • Kosten für den Hausnotruf können als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuer abgesetzt werden (Urteil des Bundesfinanzhof vom 03.09.2015, Az. VI R 18/14).